DŮSLEDKY REFORMY SPOLEČNÉ ZEMĚDĚLSKÉ POLITIKY EU NA TRŽNÍ PRODUKCI V MEKLENBURSKU - PŘEDNÍCH POMOŘANECH

Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union auf den Marktfruchtbau in Mecklenburg-Vorpommern

Wolfgang Röhl

Rostock / Schwerin

Zusammenfassung

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union verursacht im Bereich der Marktfruchtproduktion Einkommensverluste in zweistelliger Millionenhöhe. Eine Kompensationsmöglichkeit bietet die politische Orientierung der landwirtschaftlichen Unternehmen auf den Anbau nicht durch die EU reglementierter Fruchtarten sowie auf die Ausweitung der Veredlungswirtschaft.

Summary

The reform of the Common Agricultural Policy (CAP) of the European Union causes losses of income where the production of arable crops is concerned amounting to two figure millions. A possibility of compensation is given by the political tendency of agricultural producers to the cultivation of those kinds of crops which are not regularized by the EU as well as to the extention of the refinement sector.

Úvod

“Zamyšlení na rostlinnou výrobou” nesmí být zúženo pouze na ekologické, agronomické a ekonomické otázky, ale musí také zohledňovat mezinárodní a národní politické rámcové podmínky, v nichž se zemědělská produkce uskutečňuje. Pro evropské zemědělce se tyto podmínky stanovují především společnou zemědělskou politikou EU (GAP). Na zvláštním zasedání Evropské rady 24. - 25.3.1999 v Berlíně bylo vládními představiteli členských států EU přijato usnesení nazvané “Agenda 2000“ o reformě společné agrární politiky. Cílem “Agendy 2000“ je připravit zemědělství EU na vnitřní a vnější úkoly k začátku nového tisíciletí. “Agenda 2000“ má současně učinit zemědělskou produkci v mezinárodním smyslu konkurenceschopnější a šetrnější k životnímu prostředí, má posílit pozici Evropy při jednáních v rámci Světové obchodní organizace (WTO) a zemědělství ve státech střední a východní Evropy (MOE) připravit na vstup do EU. Reforma společné zemědělské politiky EU způsobuje v oblasti tržní produkce ztráty příjmů ve výši několika desítek miliónů. Jistou možnost kompenzace nabízí politická orientace zemědělských podniků jednak na produkci komodit, které nejsou EU regulovány, jednak na rozšiřování výkonnějšího hospodaření.

Ein “Nachdenken über Pflanzenbau“ darf nicht nur auf ökologische, agronomische und ökonomische Fragestellungen begrenzt werden, sondern muss auch die internationalen und nationalen politischen Rahmenbedingungen berücksichtigen, unter denen die landwirtschaftliche Produktion erfolgt. Für die europäischen Landwirte werden diese vor allem durch die Gemeinsame Agrar-Politik der Europäischen Union (GAP) bestimmt.

Auf der Sondertagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März 1999 in Berlin wurde die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik als “Agenda 2000“ von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen. Ziel der “Agenda 2000“ ist es, die Landwirtschaft der EU auf die internen und externen Herausforderungen zu Beginn des neuen Jahrtausends vorzubereiten. Sie soll gleichzeitig die Agrarproduktion im internationalen Maßstab wettbewerbsfähiger und umweltfreundlicher machen, die Position Europas bei Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) stärken und die Landwirtschaft in den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereiten.

1. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auf dem Sektor der Ackerkulturen

Bei Getreide liegen die Preise auf dem EU-Binnenmarkt im Durchschnitt der Jahre noch immer über dem Niveau des Weltmarktes. Ohne die Gewährung von Subventionen wären die Exportmöglichkeiten für europäisches Getreide erheblich eingeschränkt. Die Subventionen werden als sogenannte “Ausfuhrerstattungen“ den Exporteuren in Höhe der Differenz zwischen dem Einkaufspreis auf dem Binnenmarkt und dem Verkaufspreis auf dem Weltmarkt gezahlt. Allerdings bestehen aufgrund internationaler Abkommen zwischen der EU und der WTO Obergrenzen für den Umfang und den Wert subventionierter Exporte. Die Angleichung der gemeinschaftlichen Preise an den Weltmarkt soll zukünftig ohne Subventionen eine Ausfuhr in unbegrenzter Höhe ermöglichen. Die den Landwirten durch die Absenkung des innergemeinschaftlichen Preisniveaus entstehenden Mindereinnahmen werden durch flächenbezogene Ausgleichszahlungen aber nur teilweise ausgeglichen.

Der flächenbezogene Zahlbetrag wird durch Multiplikation der Ausgleichsbeträge mit dem regionalen Durchschnittsertrag für den Zeitraum 1986 - 1990 berechnet. Er ist auf eine definierte Grundfläche (Basisfläche für prämienbegünstigte Fruchtarten: Getreide, Mais, Eiweißpflanzen, Ölsaaten) begrenzt. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der zur Berechnung der Flächenprämie herangezogene Durchschnittsertrag für Getreide 54,5 dt/ha, für Eiweißpflanzen 30,0 dt/ha sowie für Ölsaaten bei 34,4 dt/ha.

Das Reformpaket sieht vor, den Interventionspreis für Getreide in zwei Phasen in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 und 2001/2002 um insgesamt 15 % abzusenken. Der Interventionspreis ist der Preis, zu dem die Aufkaufsstellen in den einzelnen Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, von den Erzeugern angebotenes Getreide aufzukaufen. Als Ausgleich dafür wird die von der EU gewährte produktionsunabhängige Flächenprämie in zwei Schritten zu je 7,5 % erhöht. Die sich hieraus ergebenden flächengebundenen Ausgleichszahlungen sind in Tabelle 1 dargestellt.

Tab. 1: Entwicklung der Ausgleichszahlungen bei ausgewählten Ackerkulturen 1999 - 2006 im Ergebnis der “Agenda 2000“ für Mecklenburg-Vorpommern(nach Angaben der Europäischen Kommission) (1)

Fruchtart

Ausgleichszahlungen der EU

DM/ha

-

1999

2000

2001

2002/2006

Getreide/Mais

579

625

672

672

Eiweißpflanzen

837

773

773

773

Ölsaaten

1236

1072

949

672

Öllein

1120

941

806

672

Flächenstilllegung

734

626

672

672

Neu ist, dass die Flächenzahlungen für Ölfrüchte auf das Niveau von Getreide abgesenkt werden. Damit wird die Bevorzugung der Ölsaaten gegenüber anderen Marktfrüchten aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch der Umfang des Rapsanbaus zurückgehen wird. Dem entgegen wird die Attraktivität des Eiweißpflanzenanbaus zunehmen. Beides ist unter Bodenfruchtbarkeitsgesichtspunkten positiv zu bewerten.

2. Situation des Marktfruchtbaus im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine regionale Grundfläche (Basisfläche) von 967.900 ha, für die von der Europäischen Union Ausgleichszahlungen gewährt werden. 1999 haben insgesamt 3.635 Unternehmen (das sind ca. 70 % aller Landwirtschaftsbetriebe) für 988.956 ha (das sind ca. 73 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche) Ausgleichszahlungen beantragt. Damit wurde die regionale Grundfläche um 21.056 ha) überschritten. Allerdings konnte diese Überschreitung über eine Saldierung mit den anderen Bundesländern größtenteils ausgeglichen werden. Die Bedingung für die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist jedoch, dass 10 % der insgesamt ausgleichsberechtigten Fläche stillzulegen sind.

Tab. 2: Flächenbezogene Ausgleichszahlungen der EU für den Marktfruchtbauin Mecklenburg-Vorpommern

Fruchtart

Ausgleichszahlungen der EU

in Mio. DM

-

1999

2000

2001

2002/2006

Getreide/Mais

367,6

397,4

426,5

426,5

Eiweißpflanzen

22,2

20,5

20,5

20,5

Ölsaaten

175,9

152,6

135,0

95,5

Öllein

29,3

24,6

21,1

17,6

Flächenstilllegung

97,9

83,5

89,6

89,6

Summe

692,9

678,6

692,7

649,7

Die in Tabelle 2 dargestellten Ausgleichszahlungen sind für 1999 dem Agrarbericht Mecklenburg-Vorpommern entnommen (2) und für die Folgejahre unter Zugrundelegung der in Tabelle 1 aufgeführten Flächenprämien bei Beibehaltung des Anbauverhältnisses von 1999 berechnet worden. Im Vergleich zu 1999 werden den Marktfruchtbauern in Mecklenburg-Vorpommerns unter diesen Voraussetzungen somit ab dem Jahr 2002 jährlich 43,2 Mio. DM an Einnahmen fehlen.

3. Maßnahmen zur Kompensation der Einkommenseinbußen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Anbau prämienbegünstigter Fruchtarten ergibt sich die Frage, was ein Mitgliedsstaat der EU oder wie im Fall von Mecklenburg-Vorpommerns ein Teil eines Mitgliedsstaates tun kann, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Das Landesparlament, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, setzt hierbei auf die Nutzung bestehender Potentiale bei Fruchtarten bzw. Produktionsrichtungen, die nicht den Marktordnungen der EU unterliegen. Hier sind Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie die tierische Veredlung (Schweinefleischproduktion) zu nennen (3). Über den Einsatz von wirtschaftseigenem Getreide zu Futterzwecken sind tierhaltende Unternehmen in der Lage, Preissenkungen abzufedern, eine Höherveredlung über das Tier zu erreichen und zusätzliche Arbeitskräfte zu binden.

Im Rahmen der Agrarstrukturpolitik des Landes soll die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Unternehmen auf diese Produktionsprofile mit einer langfristigen Verpachtung landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen unterstützt werden. Die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1280, die durch den Landtag am 24. Mai 2000 angenommen worden ist, ermöglicht eine vorrangige Verpachtung von Eigentumsflächen des Landes an solche Betriebe, wenn sich diese in der Vergangenheit solide entwickelt haben, ihr Wachstum im Veredlungsbereich durch zu geringe Flächenausstattung begrenzt wird und die zusätzliche Flächenausstattung zu einer Verbesserung der Agrarstruktur zugunsten nicht durch die EU reglementierter Produktionsrichtungen führt.

Literatur

Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft, Reform der GAP: Landwirtschaftliche Kulturpflanzen, 3(1999), 6 S.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/1334, Agrarbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (2000.05.19)203 S.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1280, (2000.05.08) 8 S.

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